Die EU-Kommission versucht gerade mit allen Mitteln, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu verteidigen. Dabei scheut sie sich auch nicht, die EU-Parlamentarier vor der Hysterie der Zivilgesellschaft zu warnen. Das ACTA-Abkommen wird in den kommenden Monaten in Ausschüssen des Europäischen Parlaments diskutiert und soll danach auch von nationalen Parlamenten ratifiziert werden.
Bei all den Fragen, die das Abkommen aufwirft – und die die EU-Kommission leider nicht korrekt beantworten kann – ist es unabdingbar, dass der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit des Abkommens mit der EU-Grundrechtecharta prüft. Und hier ist das ganze Europäische Parlament gefragt. ACTA ist kein Konflikt zwischen “Links” und “Rechts”. Unsere Grundrechte sind zu wichtig, um sie dem Spiel der Parteien zu überlassen. Ein Entschließungsantrag, ACTA vom EuGH prüfen zu lassen, muss daher von Vertretern aller Fraktionen des Europäischen Parlaments getragen werden.
Hier kurze Kommentare zu drei der Mythen, die die Kommission uns verkaufen möchte:
1. ACTA bedroht Grundrechte nicht und führt keine Internetzensur ein
Erstens fördert ACTA eine privatisierte Rechtsdurchsetzung. Es ist richtig, dass Three-Strikes in der endgültigen Version nicht mehr explizit genannt werden. Jedoch verpflichtet Artikel 27 Staaten, “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern”, um straf- und zivilrechtliche Maßnahmen durchzusetzen. Diese Verpflichtung legitimiert und fördert die Sanktionierung von vermuteten Urheberrechtsverletzungen außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Ausmaß und Umfang dieser Maßnahmen werden von privaten Akteuren festgelegt. Der UN-Sonderberichterstatter für Redefreiheit warnte in seinem letzten Jahresbericht (pdf), dass Vermittler im Internet als private Unternehmen fehl am Platz sind, wenn es um die Entscheidung geht, ob ein bestimmter Inhalt legal oder illegal ist (Seite 12, pdf). Wie privatisierte Rechtsdurchsetzung in der Praxis aussieht, kann man jetzt schon in Irland feststellen, wo durch ein “freiwilliges” Three-Strikes-System bereits 300 Warnungen an unschuldige Nutzer versandt wurden.
ACTA verlangt darüber hinaus von Diensteanbietern, persönliche Daten von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern an Rechteinhaber weiterzugeben. Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte im Juni 2010 davor, dass ACTA zu einer verdachtsunabhängigen Überwachung von Millionen von Nutzern führen kann, unabhängig davon, ob sie nur verdächtig oder wirklich schuldig sind. Erst vor kurzem entschied der EuGH im Fall Scarlet/Sabam, dass ein solches Vorgehen gegen die Charta der Grundrechte verstößt.
2. ACTA ist mit EU-Recht vereinbar
Zweitens erwähnt ACTA zwar, dass Bestimmungen in “Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei” gelten. Jedoch gibt es in Europa bisher noch keine strafrechtlichen Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen. Zudem haben renommierte europäische Akademiker sowie die parlamentseigene Studie hervorgehoben, dass ACTA in vielen Bereichen über EU-Recht hinausgeht. Die EP-Studie (S. 66, pdf) schlägt vor, zumindest Teile des ACTA dem EuGH zur Prüfung vorzulegen.
Man sollte weiterhin bedenken, dass wir für den Schutz unserer Grundrechte in Europa den EuGH und die EU-Grundrechtecharta haben. In anderen Staaten, in denen es keine Gesetze gibt, die diese Rechte schützen, hätte ein Fall wie Scarlet/Sabam zu einem gänzlich anderen Resultat geführt. ACTA ist demnach nicht mit der Verpflichtung der EU zu vereinbaren, sich bei “ihrem Handeln auf internationaler Ebene” von den Grundsätzen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit leiten zu lassen (Artikel 21 EUV, pdf).
3. ACTA ist kein geheimes Abkommen
Laut EU-Kommission ist ACTA kein geheimes Abkommen. Der endgültige Text des Abkommens (pdf) wurde zwar veröffentlicht, aber der Zugang zu den Verhandlungsdokumenten oder auch zur Stellungnahme des Juristischen Diensts des EU-Parlaments wurde bisher der Öffentlichkeit verwehrt. Wenn ACTA nach allen Regeln der Transparenz verhandelt wurde, warum also wurden diese Dokumente noch nicht veroffentlicht? Diese Stellungnahme hatte ich übrigens angefordert und heute folgende Email bekommen, die die Behauptung der Kommission nicht besser widerlegen könnte:
A15212_Annex1// < ![CDATA[ // < ![CDATA[ // < ![CDATA[ (function() { var scribd = document.createElement("script"); scribd.type = "text/javascript"; scribd.async = true; scribd.src = "http://www.scribd.com/javascripts/embed_code/inject.js"; var s = document.getElementsByTagName("script")[0]; s.parentNode.insertBefore(scribd, s); })(); // ]]>
Pressemitteilung der Piratenpartei
06.02.2012 - 17:30
Weltweit findet am Dienstag, dem 7. Februar, der neunte »Safer Internet Day« statt. In Deutschland nehmen auf Initiative des EU-Projekts klicksafe zahlreiche Institutionen, Unternehmen und Medien am internationalen Aktionstag teil, um für mehr Sicherheit im Internet zu werben. Auch die Piratenpartei und die internationale Piratenbewegung "Pirate Party International" stehen für eine global vernetzte Welt, in der Menschen über das Internet frei und vertrauensvoll miteinander kommunizieren können.
Dazu Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
»Der Wandel hin zur digitalen Gesellschaft stellt einen enormen Entwicklungssprung dar. Der freie Informationsfluss schafft mündige Bürger, die in der Lage sind, ihre Freiheit wirkungsvoll gegen totalitäre Tendenzen zu verteidigen. Gleichzeitig erleben wir in aller Welt Bestrebungen, Inhalte und Gespräche im Netz zu kontrollieren und zu zensieren. Häufig geschieht dies mit der Argumentation, Freiheitsbeschränkungen im Internet seien für Sicherheit und Verbraucherschutz erforderlich. Sie sind es nicht!«
Kriminalität ist im Netz wie auch im täglichen Leben die Ausnahme und nicht die Regel. Über Risiken muss aufgeklärt werden und Straftaten müssen konsequent verfolgt werden. Dafür werden gut ausgebildete Polizisten und verantwortungsbewusste Bürger benötigt. Die Chancen des Mediums sind aber weitaus größer als die angeführten Risiken. Sicherheit im Internet bedeutet für die Piraten deshalb, Freiheit und Grundrechte im Netz zu verteidigen und die Entwicklung hin zu einer freien Informationsgesellschaft zu fördern.
Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland
06.02.2012 - 14:30 Uhr
Die Piratenpartei ruft alle Mitglieder und Bürger dazu auf, sich an den europaweiten Protesten am 11. Februar gegen das am 26. Januar von der EU unterzeichnete »Anti Counterfeiting Trade Agreement« (ACTA) zu beteiligen. Das vorgeblich als Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie begründete Vertragswerk birgt in seiner derzeitigen Form zahlreiche Gefahren für die Bürgerrechte.
Dieser Vertrag wurde über vier Jahre von Politik und Lobbyisten unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. ACTA soll nun ohne öffentliche Diskussion vom Europäischen Parlament durchgewunken werden.
»ACTA ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Das Abkommen hält an Vorstellungen eines nicht mehr zeitgemäßen Urheberrechts fest und versucht einseitig, die Interessen der Verwertungsindustrie mit allen Mitteln gegen Privatpersonen durchzusetzen statt an einvernehmlichen Lösungen und Geschäftsmodellen zu arbeiten. Weder die Urheber selbst noch die Konsumenten wurden überhaupt als Verhandlungspartner einbezogen«, kritisiert Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Allein die Geheimverhandlungen sind schon Grund genug, ACTA abzulehnen.«
Ein weiteres Risiko sind die Parallelstrukturen, die durch ACTA an der World Intellectual Property Organisation (WIPO) vorbei aufgebaut werden. Eine Kontrolle des neu zu gründenden ACTA-Ausschusses ist nahezu unmöglich. Maßnahmen wie Provider-Haftung oder Three-Strikes-Modelle könnten auf diesem Umweg nachträglich gefordert werden.
Nach der Unterschrift von 22 der 27 EU-Staaten in Tokio kann ACTA nur noch durch die nationalen Parlamente oder das EU-Parlament gestoppt werden. Um dies zu erreichen, finden am Samstag, dem 11. Februar, massive Proteste in mindestens 19 Ländern statt. Allein in Deutschland wird es Protestaktionen in etwa 50 Städten geben.