Nachrichten

Dokumentarfilm “Die wilden Wurzeln des World Wide Web” in der arte-Mediathek

netzpolitik.org - 16 Mai, 2013 - 11:43

Am vergangen Dienstag lief um 22:05 Uhr auf arte die sehenswerte Dokumentation “Die wilden Wurzeln des World Wide Web”. Der Film bietet einen interessanten Überblick über die Anfänge des Internets, ohne dabei aktuellen Entwicklungen außen vor zu lassen. So kommen genauso Richard Stallman, der Gründer des GNU-Projekts, wie auch Julian Assange oder Rick Falkvinge, der Gründer der schwedischen Piratenpartei, zu Wort. Bis Dienstag ist die Dokumentation noch in der arte-Mediathek abrufbar. Ansonsten läuft der Film am Freitag, den 31. Mai, um 02:40 Uhr auch nochmal auf arte.

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Offline demonstrieren gegen #Drosselkom-Pläne (Update: weitere Bilder hinzugefügt)

netzpolitik.org - 16 Mai, 2013 - 10:52

Wir stehen seit 8:30 Uhr vor der Hauptversammlung der Deutschen Telekom in Köln und demonstrieren gegend die Drosselkom-Pläne. Eine Stunde lang konnten wir ein 14,5 x 4,5m großes Banner vom benachbarten Parkhaus herunter hängen lassen, bis das wieder eingesammelt und uns freundlicherweise übergeben wurde. Das hängt jetzt weiter unten am Eingang zur Hauptversamlung.

Um 16 Uhr gibt es eine Demonstration zur Domplätte in Köln, sofern es nicht zu starken Regenschauern kommt.

Ein paar erste Impressionen von der #Drosselkom-Demo aus Köln. Alle Bilder sind auch auf flickr zu finden und können gerne zur Berichterstattung und zum Weiterverteilen verwendet werden.

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Einbinden von YouTube-Videos: Bundesgerichtshof verschiebt Entscheidung zum Europäischen Gerichtshof (Update)

netzpolitik.org - 16 Mai, 2013 - 10:35

Der Bundesgerichtshof legt die Frage bezüglich der urheberrechtlichen Zulässigkeit des “Framings” – also dem Einbinden von YouTube-Videos auf anderen Webseiten – dem Gerichtshof der Europäischen Union vor. Dieses geht aus einer soeben veröffentlichten Pressemitteilung hervor.

Über den Fall berichteten wir schon vor einem Monat. Es geht in dem Fall um ein YouTube-Video über Wasserverschmutzung, welches von einer Firma für Wasserfilter produziert wurden. Der Film landete ohne Zustimmung der Firma auf YouTube und wurde später auf der Website einer konkurrierenden Firma eingebunden. Die Klägerin, die Firma die Wasserfiltersysteme herstellt, ist der Auffassung die konkurierrende Firma hätte das Video unberechtigt im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

Nachdem das Landgericht die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro verurteilt hatte, legten diese Berufung ein. Das Berufungsgericht wies die Klage daraufhin ab. Der Bundesgerichtshof gibt dem Berufungsgericht nun Recht, indem es sagt:

[…] dass die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des “Framing” grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG darstellt, weil allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt.

Dennoch kann der Bundesgerichtshof die Frage nach der Rechtmäßigkeit des “Framing” nicht zweifelsfrei beantworten.

Eine solche Verknüpfung könnte jedoch bei einer im Blick auf Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 15 Abs. 2 UrhG ein unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe verletzen.

Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof die Frage nun dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt, um klären zu lassen, ob:

[…] bei der hier in Rede stehenden Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliegt

Diese sagt:

Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass den Urhebern das ausschließliche Recht zusteht, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe ihrer Werke einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, zu erlauben oder zu verbieten.

Wir hoffen, dass der EuGH hier die Realität im Internet anerkennt und die Rechtspflichten dem Uploader auferlegt, nicht den Nutzer/innen. Sonst geht eine Grund-Funktionalität des Web im 21. Jahrhundert verloren.

Update Andre: Hier der komplette Beschluss im Worlaut:

Beschluss-Tenor in I ZR 46/12

I. Das Verfahren wird ausgesetzt.

II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite unter Umständen, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, auch wenn das fremde Werk damit nicht für ein neues Publikum wiedergegeben wird und die Wiedergabe nicht nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolgt, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet?

Der Europäische Gerichtshof wird wohl kein grundsätzliches Urteil zur Rechtmäßigkeit von YouTube-Einbindungen treffen, sondern sich auf den spezifischen Einzelfall konzentrieren. Das ist gängige Praxis des Gerichts und wird verdeutlicht durch die Einschränkung der Frage auf “Umstände, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen”.

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Online-Demonstrieren gegen #Drosselkom

netzpolitik.org - 16 Mai, 2013 - 08:30

Heute findet die Hauptversammlung der Deutschen Telekom in Köln statt. Aus Protest gegen die Drosselkom-Pläne stehen wir in Köln vor der Tür und demonstrieren. Damit auch alle am Protest teilnehmen können, die nicht vor Ort sein können, bietet der Digitale Gesellschaft e.V. auch die Möglichkeit einer Online-Demo. Auf demo.hilf-telekom.de kann man sein eigenes Protestschild ausfüllen und auf der Webseite der Deutschen Telekom virtuell demonstrieren. Auf hilf-telekom.de kann man die Deutsche Telekom bei der Kommunikation rund um die Abschaffung der Netzneutralität unterstützen und die selbst erstellten Werbematerialien weiter verteilen. Und hier finden sich viele Banner zum ebenfalls weiterverteilen.

Mehr Informationen bietet echtesnetz.de.

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Familie 2.0 – Piratenpartei lehnt historische Bevorzugung ausgewählter ... - Lokalkompass.de

GoogleNews - 16 Mai, 2013 - 07:53

Familie 2.0 – Piratenpartei lehnt historische Bevorzugung ausgewählter ...
Lokalkompass.de
Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und flexible Betreuungsangebote sind Forderungen der Piratenpartei. Ausserdem gehen die Piraten einen Schritt voraus und fordern in ihrem Wahlprogramm "Familien nach Maß", also die ...

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PIRATEN führen Online-Abstimmungen ein

Deutschland - 16 Mai, 2013 - 07:33

Die Piratenpartei Deutschland hat in Neumarkt ihre Satzung so erweitert, dass die Parteibasis nun auch unabhängig von Parteitagen Beschlüsse treffen kann. Damit werden die PIRATEN als erste Partei Deutschlands in der Lage sein, verbindliche Online-Abstimmungen durchzuführen.

Anträge in diesem »Basisentscheid« genannten Verfahren werden zunächst ausführlich online debattiert. Die Abstimmung erfolgt dann entweder online, was für Sachfragen der Normalfall sein sollte, oder geheim per Urnenwahl, was z. B. bei Personenwahlen obligatorisch sein wird. In begründeten Ausnahmefällen können dann einzelne Piraten auch per Brief abstimmen.

Die getroffenen Entscheidungen sind verbindlich und stehen denen von Bundesparteitagen gleich. Nur für Entscheidungen, die das Gesetz ausdrücklich dem Parteitag vorbehält, also z. B. Satzungsänderungen und Vorstandswahlen, hat das Abstimmungsergebnis der Basisbefragung lediglich empfehlenden Charakter.

Damit die neuen Möglichkeiten zügig eingesetzt werden können, hat der Parteitag in einer abschließenden Abstimmung am Sonntagabend auch eine Entscheidsordnung beschlossen, in der die Details zur Einreichung der Anträge und zur Durchführung der Abstimmungen geregelt sind. Piraten arbeiten bereits an der zur Durchführung der Online-Abstimmungen benötigten Software.

Quellen:
[1] https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/S%C3%84A003
[2] https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/X011

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Angela Merkel: Man kann auch ein guter Internetnutzer sein, wenn man über gute Lesefähigkeiten verfügt.

netzpolitik.org - 15 Mai, 2013 - 21:32

Gestern fand die CDU Medianight in Berlin statt. Ich bin gerade nicht in Berlin, aber Jörg Wagner vom RBB-Medienmagazin hat freundlicherweise Mitschnitte der Festtagesreden online gestellt. Die Eröffnung machte unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, die im Nebenjob auch noch Vorsitzende der CDU ist und damit Gastgeberin war. Neben viel Begrüssung, Industrie 4.0- und Startup-Buzzword-Bingo. Die spannenden Stellen hat Peter Piksa bereits transcribiert.

Update: Ein vollständiges Transcript findet sich bei Jörg Wagner.

Lustigste Szene:

“Internet hin und her, ich bin trotzdem der Überzeugung, daß eine Fähigkeit zum Lesen erhalten bleiben sollte. Und nicht nur reduziert auf Abkürzel bei den verschiedensten Sorten der elektronischen Nachrichtenübermittlung. Denn es kann nicht schaden und man kann auch ein guter Internetnutzer sein, wenn man über gute Lesefähigkeiten, glaube ich, verfügt.”

Es ging aber am Rande dieser Rede auch um Netzpolitik, in diesem Fall ums Urheberrecht:

“Wir haben gemerkt, als wir das Leistungsschutzrecht verabschiedet haben – mit tätiger Unterstützung und Beratung auch unserer Kollegen, die sich im Internet sehr gut auskennen, in welches Spannungsfeld man eintritt, wenn man etwas regulieren will; wenn man sagen will, Inhalte müssen auch ihren Wert behalten und dieser Wert muss sich auch materiell ausdrücken. Und wir haben jetzt viele Jahre an einer Reform des Urheberrechts gearbeitet und sind immer noch nicht ausreichend zum Ziel gekommen, aber ich will hier ganz eindeutig sagen: Ich habe neulich auch umfangreich mit der so genannten Content Allianz, die sich jetzt glücklicherweise gebildet hat, gesprochen. Es muss garantiert sein, daß Kreativität weiter auch sozusagen den Lebensunterhalt garantiert, daß man damit etwas verdienen kann und es kann keinen Zugriff auf geistige Leistung geben, der völlig kostenlos ist, das ist glaube ich ganz, ganz eindeutig.

Der letzte Satz ist interessant. Warum kann es eigentlich keinen Zugriff auf geistige Leistung geben, der völlig kostenlos ist? Die Wikipedia und unser kleines Blog sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass das überhaupt nicht so eindeutig ist, wie Angela Merkel glaubt.

Hier ist das MP3 der Rede von Angela Merkel.

Die spannende Frage ist: Was waren die Forderungen der Content Allianz? Ich tippe ja darauf, dass die gerade massives Lobbying dafür machen, die Regeln der Providerhaftung zu ihren Gunsten zu verändern. Und ein anderes Leistungsschutzrecht wollen als das, was gerade beschlossen wurde.

Unser Staatsminister Bernd Neumann durfte auch sprechen und hat dabei die Wichtigkeit der Netzneutralität betont, zumindest steht das so in seinem Redemanuscript:

Die Bedeutung der Netzneutralität als Garant für mediale Vielfalt und journalistische Chancengleichheit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Bisher haben sich Gott sei Dank Verstöße gegen die Netzneutralität in Grenzen gehalten. Nun hat vor kurzem ein großer deutscher Netzbetreiber (Telekom) angekündigt, künftig nach Erreichen eines bestimmten monatlichen Datenvolumens die Übertragungsgeschwindigkeit zu drosseln. Nun könnte man meinen, dass sei eine autonome unternehmerische Entscheidung, die man akzeptieren müsse. Ja, aber solche Entscheidungen können zu massiven Verzerrungen im Wettbewerb der Inhalteanbieter führen.

Denn Netzbetreiber stellen zunehmend nicht mehr nur ihren Transportweg zur Verfügung, sondern auch Inhalte und sind natürlich in der Versuchung, diese privilegiert weiterzugeben. Das können wir im Sinne von Vielfalt und Chancengleichheit nicht wollen. Es muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass alle Anbieter im Netz die gleichen Chancen haben. Ein erster wichtiger Schritt ist die Schaffung von mehr Transparenz bei den Vertragsbedingungen; die sicherstellen müssen, dass eine Diskriminierung Dritter nicht möglich ist. Sollte der geltende Rechtsrahmen nicht ausreichen, um Netzneutralität wirksam zu sichern, müssen zusätzliche Maßnahmen erwogen werden. Seit der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes verfügt auch die Bundesregierung über das rechtliche Rüstzeug, um Mindestanforderungen an die Dienstequalität im Internet festzulegen.

Zusammenfassend lassen Sie mich feststellen: Es darf keine Klassengesellschaft im Netz geben!

Ja, müsste man mal. Könnte man auch, wenn man in der Regierung ist. Ich frag mich ja noch, wie man mit der Schaffung von mehr Transparenz bei den Vertragsbedingungen sicherstellen kann, dass eine Diskriminierung Dritter nicht möglich ist. Wenn man der Deutschen Telekom und ihrer Konkurrenten keine Regeln zur Hand gibt, schreiben die halt in ihre AGB rein, dass bestimmte Services einfach diskriminiert werden. Das ist jetzt schon Realität, bei Vodafone, T-Mobile und E-Plus in zahlreichen Mobilverträgen und bei Kabel Deutschland im Kabelnetz. Sollen die das jetzt lediglich fetter drucken, damit das transparenter wird oder wird die Bundesregierung eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität schaffen, damit eine Diskriminierung Dritter auch untersagt wird?

Sonst gab es das übliche Urheberrechts-BlaBla von Neumann, der wahrscheinlich in jede seiner Reden als Standardtext reinkopiert wird.

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Piratenpartei auf Stimmenfang bei Fußballfans - Ost Fussball

GoogleNews - 15 Mai, 2013 - 17:40

Piratenpartei auf Stimmenfang bei Fußballfans
Ost Fussball
Die Piratenpartei sitzt bereits nach kurzer Zeit wieder auf dem absteigenden Ast in der politischen Landschaft Deutschlands. Um noch zu retten, was eigentlich schon gar nicht mehr zu retten ist, versucht man nun mit aktuellen Themen ein paar junge ...

und weitere »
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Mit diesen Forderungen tritt die Piratenpartei zur Bundestagswahl an - ShortNews - ShortNews.de

GoogleNews - 15 Mai, 2013 - 17:31

Mit diesen Forderungen tritt die Piratenpartei zur Bundestagswahl an - ShortNews
ShortNews.de
Am vergangenen Wochenende beschlossen die Piraten ihr Wahlprogramm. Dabei wurden zahlreiche Forderungen festgelegt. Hauptziel ist ein Grundeinkommen. Bis dahin soll es schon einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Unbefristet Angestellte sollen 9 ...

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Syrien erneut vom Internet abgeschnitten

netzpolitik.org - 15 Mai, 2013 - 17:11

Wie mehrere amerikanische Nachrichtenseiten übereinstimmend berichten, ist Syrien erneut komplett vom Internet abgeschnitten. Mittlerweile bestätigt dieses auch renesys in einem ausführlichen Blogpost zur Lage in Syrien sowie Google mit seinem Transparenzbericht.

Der Blackout ist schon der Zweite innerhalb nur weniger Wochen. Bereits am 7. Mai wurde Syrien komplett vom Internet abgeschniten und sollte es auch knapp 20 Stunden lang bleiben. Ob es sich um eine technische Störung im zentralen Knotenpunkt in Damaskus oder eine gezielte Abschaltung des Internetverkehrs handelt ist zur Zeit noch vollkommen unklar.

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SPD stellt Entwurf zu neuem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vor (Update: Gesetzentwurf ist jetzt verlinkt)

netzpolitik.org - 15 Mai, 2013 - 16:43

Die Bundestagsfraktion der SPD hat heute einen neuen Entwurf zum Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorgestellt. Ziel ist es das vor sieben Jahren in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu reformieren und an entscheidenden Stellen zu verbessern. Ziel des Gesetzes sei es Transparenz zu schaffen und so einen “Kulturwandel in der Verwaltung” herbeizuführen.

Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Verpflichtung der Verwaltungen zur proaktiven – also der unaufgeforderten und selbstverständlichen – Veröffentlichung “einer Vielzahl von Verwaltungsdaten im Internet”. Vorbild hierfür seien das Hamburger Transparenzgesetz sowie das dazu gehörige Open Data-Portal der Stadt Hamburg. Zu den zu veröffentlichenden Daten zählen laut des Entwurfs dabei nicht nur Daten aus den Behörden, sondern auch aus anderen Bereichen wie dem Verkehrswesen, dem Finanzsektor und dem Dienstleistungssektor. Besondere Erwähnung fand hierbei der Umgang mit Grenzwerten. So sollen laut Gesetzentwurf sämtliche Überschreitungen von Grenzwerten samt Verursacher genannt werden. Als Beispiel wurden Lebensmittelskandale, wie die mit Dioxin verseuchten Hühnereier, genannt.

Ein weiterer Aspekt des Gesetzesentwurfes sieht Vereinfachung der Rechtslage vor. So sollen das Umweltinformations- (UIG) sowie “ein verbessertes” Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in das Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz übernommen werden. Damit seien erstmals alle Informationsfreiheitsgesetze in einem Regelwerk zusammenzuführen, was für den Bürger nur Vorteile hätte.

Darüber hinaus sollen Ausnahmetatbestände “auf das tatsächlich notwendige Maß” reduziert werden sowie “eine stärkere Betonung der Abwägung zugunsten eines überwiegenden öffentlichen Interesses am Informationszugang” durchgesetzt werden. Und auch die Stellung des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit solle im Interesse der Bürger gestärkt werden.

Doch sicherlich gilt bei diesem Gesetzesentwurf selbiges wie auch schon bei den Vorstößen der EU-Kommission zur Sicherung der Netzneutralität: man sollte sich nicht zu früh freuen. Auch wenn von einer proaktiven Veröffentlichung und einer kostenfreien Nutzung und Anforderung der Daten die Rede war, wurde im Pressegespräch deutlich, dass es unter bestimmten Umständen eben doch weiterhin zu Kosten seitens des Anfragenden kommen. Auch die Verringerung von Ausnahmetatbeständen klingt auf dem Papier gut, doch lässt ein “auf das tatsächliche Maß” gehörigen Spielraum bei der Umsetzung.

Beunruhigend ist auch, dass im gesamten Entwurf nicht näher auf Open Data eingegangen. So wird weder die Maschinenlesbarkeit der Daten gefordert, noch wird gefordert die Daten unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. Beide Faktoren gehören zu den Grundprinzipien einer transparenten und offenen Datenveröffentlichung. Hierzu gibt es auch einen lesenswerten Artikel der Sunlight Foundation.

Und zu guter Letzt muss man sich vor Augen halten, dass die Verabschiedung des Gesetzentwurfs, nach aktuellem Stand, eher unwahrscheinlich ist. Die Bundestagswahlen sind nicht mehr weit entfernt und vorher wird der Entwurf sicherlich nicht mehr verabschiedet werden. Und die Verhältnisse nach der Bundestagswahl sind aus heutiger Sicht noch nicht abzusehen. Gut möglich also, dass dieser Gesetzesentwurf schon sehr bald wieder in irgendeiner Schublade verschwindet.

UPDATE: Der Gesetzentwurf ist jetzt unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713467.pdf online einzusehen.

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Die Netzgemeinde steht wieder geschlossen — Drosseldemo am 16.5. in Köln

Deutschland - 15 Mai, 2013 - 16:42

Am 16.5.2013 zeigt sich die Netzgemeinde direkt vor der Hauptversammlung der Telekom in der Kölner Lanxess-Arena wieder vereint. Ein breites Bündnis wird unter dem Motto »Für Netzneutralität und gegen digitale Diskriminierung« demonstrieren. Die Piratenpartei Deutschland unterstützt diese Demonstration und ruft alle Bürger dazu auf, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Das breit aufgestellte Bündnis aus NGOs und Parteien fordert den Gesetzgeber unmissverständlich auf, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern. Außerdem soll jeder Mensch ein Anrecht darauf haben, ungehinderten Zugang zum Internet zu bekommen.

»Die Telekom versucht derzeit, neue Geschäftsmodelle zu etablieren und die Netzneutralität auszuhebeln«, kommentiert Sebastian Nerz, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Wir sehen hier den Testballon eines Anbieters, der herausfinden will, wie weit man gehen kann und ob die Politik reagiert.«

Die Telekom plant, eigene Dienste oder Dienste, die eine Extra-Gebühr an die Telekom entrichten – sogenannte “Managed Services” – von der Drosselung auszunehmen. Damit kommen nur noch Angebote finanzstarker Anbieter ungebremst beim Nutzer an.

Sebastian Nerz ergänzt: »Mit dieser Netzpolitik wird ein Zwei-Klassen-Netz geschaffen. Start-ups und kleinere Anbieter werden in Zukunft extrem benachteiligt oder ganz aus dem Netz verschwinden. Deswegen ist das breite Bündnis, das sich nun in der Netzgemeinde organisiert, von enormer Wichtigkeit.«

Bündnispartner:
AK Vorrat OG Köln/Bonn
Anonymous Aktivisten
Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung – geteilt.de. e.V.
Bündnis 90/Die Grünen NRW Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Köln
Chaos Computer Club Düsseldorf / Chaosdorf e.V.
Chaos Computer Club e.V. – Bund
digitalcourage e.V.
Digitale Gesellschaft e.V.
Die Linke
D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V.
Female’s rising e.V.
Nordeingang e.V.
Freifunk Rheinland e.V.
Netzpolitik.org
Panorama Computer Club, Arbeitsgruppe der Chemischen Verbindung 77 e.V.
Piratenpartei Deutschland

Quellen:
[1] Forderungskatalog http://protestwiki.de/wiki/Drosselkom:Main

Kategorien: Deutschland

Britische Studie: Wer viel illegal herunterlädt, kauft auch viel

netzpolitik.org - 15 Mai, 2013 - 12:46

In der Urheberrechtsdebatte melden sie gerne unterschiedliche Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche zu Wort und beklagen sich lautstark über das illegale herunterladen von Musik, Filmen oder Videospielen aus dem Internet. Diese sei nicht nur unmoralisch, auch würden den Unternehmen wichtige Umsätze verloren gehen. Sie fordern daher oftmals die Sperrung von Internetseiten, welche Zugang zu illegalen Inhalten anbieten – siehe Internet-Zensur: mehrere griechische Torrent-Seiten vor Sperrung.

Eine Studie, welche nun von der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom veröffentlicht wurde, zeichnet aber nun ein anderes Bild. Zusammengefasst ist das Fazit der Studie an der knapp 10.000 Personen teilnahmen, dass die Personen die am meisten illegale Inhalte aus dem Internet herunterladen, gleichzeitig am meisten Geld für Unterhaltungsmedien ausgeben.

The Top 10% Infringers accounted for just 1.6% of the 12+ internet user population, but were responsible for 79% of infringed content. The Top 20% infringers, accounting for 3.2% of 12+ internet users, were responsible for 88% of infringements.

sowie

Despite their high levels of infringement, the Top 20% Infringers also accounted for 11% of the legal content consumed.

Die Studie besagt also, dass 3,2% der über 12 Jahre alten Internetnutzer für 11% des Umsatzes von Unterhaltungsmedien verantwortlich seien. Weiter in der Studie:

The Top 20% Infringers also spent significantly more across all content types on average than either the Bottom 80% Infringers or the non-infringing consumers (£168 [$250] vs. £105 [$160] vs. £54 [$83] over the six month period covered).

Als Gründe für da illegale herunterladen von Inhalten nannten die Top 20% der Downloader vor allem, dass es kostenlos sei, es schnell ginge und darüber hinaus nicht kompliziert sei. Im Gegenzug sagten sie das sie nicht auf legale Inhalten zugreifen würden, da sie zu teuer seien, nicht alle gewünschten Inhalte verfügbar wären und dass die Nutzung nicht komfortabel genug sei.

Zu ähnlichen Ergebnissen kamen auch schon Studien aus dem Jahr 2009, wie wir berichteten. Die komplette Studie ist als pdf direkt bei Ofcam herunterzuladen.

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Netzneutralität = Medienvielfalt, echte Innovationen und grenzenlose Liebe

netzpolitik.org - 15 Mai, 2013 - 11:59

Der Digitale Gesellschaft e.V. und D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt klären in einer gemeinsamen Motiv-Serie über die Bedrohung durch die Drosselkom-Pläne der Deutschen Telekom auf eine offenes Netz und Netzneutralität auf. Gefordert wird eine gesetzliche Festschreibung und Durchsetzung der Netzneutralität, um Medienvielfalt, echte Innovationen und grenzenlose Liebe zu sichern.

Die von Mathias Richel gestalteten Motive können gerne weiterkopiert und verbreitet werden.

 

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SPON - Die Mensch-Maschine: Piraten verflusskieseln ihre Wahlchancen - Spiegel Online

GoogleNews - 15 Mai, 2013 - 11:20

SPON - Die Mensch-Maschine: Piraten verflusskieseln ihre Wahlchancen
Spiegel Online
Als die Piratenpartei in Wahlumfragen über zehn Prozent erreichte, gab es dafür einen einzigen Grund: das Versprechen einer anderen Form der Politik, und zwar per Mitbestimmung via Internet, das Gefühl des Aufbruchs einer Anderspolitik. Der Charme ...

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Piratenpartei auf Stimmenfang bei Fußballfans - Ost Fussball

GoogleNews - 15 Mai, 2013 - 10:42

Piratenpartei auf Stimmenfang bei Fußballfans
Ost Fussball
Die Piratenpartei sitzt bereits nach kurzer Zeit schon wieder auf dem absteigenden Ast in der politischen Landschaft Deutschlands. Um noch zu retten was eigentlich schon gar nicht mehr zu retten ist, versucht man nun mit aktuellen Themen ein paar junge ...

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Piratenpartei angezählt: Wie geht es weiter? - CARTA

GoogleNews - 15 Mai, 2013 - 10:37

Piratenpartei angezählt: Wie geht es weiter?
CARTA
Wir stellen klar, dass die Piratenpartei diese Partei derzeit nicht ist, aber dass die Chancen gut stehen, dass sie es wird. Dann überlassen wir es den Wähler/innen, ob sie unsere Chancen zur Umsetzung der ständigen Mitgliederversammlung für so ...

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Piratenpartei fordert Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes - BundesPressePortal

GoogleNews - 15 Mai, 2013 - 08:14

Piratenpartei fordert Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes
BundesPressePortal
Leider wird die sexuelle Identität hierbei bislang nicht berücksichtigt«, so Nathanael Bienia, Landesschatzmeister der Piratenpartei Baden-Württemberg und Listenkandidat zur Bundestagswahl »Wir wollen, dass auch eine Benachteiligung aufgrund der ...

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Piratenpartei Bundesparteitag - Betrifft Hessen - Scharf Links - Scharf-links.de

GoogleNews - 14 Mai, 2013 - 21:55

Piratenpartei Bundesparteitag - Betrifft Hessen - Scharf Links
Scharf-links.de
Landtagskandidat der Piratenpartei für Hessen Stefan Schimanowski (Listenplatz 2; bei 5% im Landtag) & Kreisverbandsvorsitzende Offenbach Land Julia Groß bei simuliertem Blowjob/Oralverkehr, der auf den Beamer der Halle & in den Stream mit jew.

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Three-Strikes in Frankreich: Hadopi ist tot, lang lebe der CSA!

netzpolitik.org - 14 Mai, 2013 - 19:06

Hadopi-Behörde, Rue du Texel, Paris – via PCInpact

Am Montag wurde der langerwartete Bericht Lescure (fr) veröffentlicht, über den wir bereits hier berichteten. Der ehemalige Chef von Canal+ macht nun in über 700 Seiten 80 Vorschläge, um Frankreich’s Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen effektiver zu gestalten.

Die berüchtigte Hadopi-Behörde, die Millionen französische Steuergelder verschlungen hat, wird nun endgültig aufgelöst. Dafür aber gehen sämtliche Befugnisse an den Conseil supérieur de l’audiovisuel (CSA) über. Der CSA wird von nun an (fast automatisierte) Warnhinweise an mutmaßliche Rechteverletzer versenden. Außerdem soll es für Wiederholungstäter keine Internetsperren mehr geben, sondern „lediglich“ eine Geldstrafe von 60,-EUR verhängt werden.

Hierbei gibt es gleich mehrere Probleme: Nicht ein Richter, sondern der CSA urteilt nunmehr darüber, wer unschuldig ist oder nicht. Weiterhin werden Unternehmen dazu ermutigt, enger mit Rechteinhabern zusammen zu arbeiten. Die Bürgerrechtsorganisation Quadrature du Net befürchtet (en), dass die Privatwirtschaft hierdurch zur Copyright-Polizei gemacht wird.

“Ziel ist es, eine privatisierte Zensur im Namen des Kampfes gegen Urheberrechtsverletzungen einzuführen, wie zum Beispiel Filter und Sperr-Mechanismen. Da es jedoch nach europäischem Recht illegal wäre, solche Maßnahmen rechtsverbindlich zu machen, möchte Pierre Lescure sie jetzt durch Softlaw, Vertragsrecht oder Drohungen an Unternehmen durchsetzen” erklärt Jérémie Zimmermann, Sprecher der Quadrature du Net.

Der Bericht Lescure schlägt vor, dass Hosting-Provider den Schutz des Urheberrechts in ihre Nutzungsbedingungen aufnehmen sollen. Werbe- und Zahlungsdienstleister sollen einen Verhaltenskodex unterzeichnen und sich dort, ebenfalls durch ihre AGBs, dem Kampf gegen Fälschungen und Urheberrechtsverletzungen verschreiben.

“Die Ankündigung der Abschaffung von Hadopi ist irreführend: ihre Aufgaben wurden, bis auf die nie angewandten Internetsperren, auf andere Behörden (CSA) verteilt, und sogar durch neue repressive Maßnahmen und Überwachung ergänzt. Dies verbirgt das Weiterführen von Nicolas Sarkozys Anti-Sharing-Politik. Die Regierung wird am Ende ihrer Amtszeit danach beurteilt, wie sehr sie den schädlichen Einflüssen der Entertainment-Industrie widerstehen konnte, der die Politikgestaltung immer wieder von sämtlichen Regierungen übertragen wurde” fügt Philippe Aigrain hinzu, Mitgründer der Quadrature du Net.

Eine Übersicht über die wichtigsten Vorschläge gibt es hier (fr).

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